
Können Mitarbeiter aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten, so erhalten sie für diese Zeit ihr Entgelt weitergezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie als Arbeitgeber die Aufwendungen für die Löhne und Gehälter aus der Ausgleichskasse erstattet.
Für die Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Krankheit oder Mutterschaft der Mitarbeiter bietet Ihnen Nixdorf-Lohn eine benutzerfreundliche Lösung. Mit dem Programm-Modul lassen sich problemlos und mit wenigen Eingaben die fortzuzahlenden Entgelte der betroffenen Mitarbeiter berechnen. Natürlich greift das Modul auf die Personalstammdaten zurück, sodass keine doppelte Datenerfassung erforderlich ist.
Darüber hinaus können Sie die erforderlichen Erstattungsanträge zu den Krankenkassen und der Minijob-Zentrale programmseitig erstellen, damit Sie als Arbeitgeber die verauslagten Aufwendungen auch erstattet bekommen. Diese können selbstverständlich mit den jeweiligen Beitragsnachweisen verrechnet und elektronisch an die Einzugsstellen versendet werden.
Des Weiteren enthält das Modul diverse Tools wie z.B. einen Fristenkalender oder die Möglichkeit, die Teilnahmeverpflichtung am Umlageverfahren ermitteln zu können.