Nixdorf-Lohn GmbH & Co. KG
Brakeler Straße 11
33014 Bad Driburg

Telefon: 08 00 / 77 88 960 (gebührenfrei)
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Datentransfer


Die gesetzlichen Meldepflichten der Unternehmen sind seit den letzten Jahren extremen Reglementierungen unterworfen. Aller Voraussicht nach werden auch künftig die Zügel enger gezogen, sodass die Personalabteilungen weiteren Restriktionen bei der Erstattung von Bescheinigungen und Meldungen an die staatlichen Institutionen unterliegen.

Mit Nixdorf-Lohn erfüllen Sie die digitalen Meldepflichten des Gesetzgebers tadellos. Per elektronischem Datentransfer werden die Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen sowie die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen an die Finanzämter und die Einzugsstellen der Sozialversicherung (Krankenkassen) übertragen. Selbstverständlich können Sie auch die Erstattungsanträge nach dem AAG (U1 und U2) problemlos elektronisch übermitteln.

Die Übermittlung der Daten erfolgt unkompliziert mit dem Programm Olümp (im Lieferumfang enthalten). Für den problemlosen Datentransfer benötigen Sie eine Teilnahmeerklärung für das ELSTER-Verfahren (Elektronische Steuererklärung) und das ITSG-Zertifikat zur Übertragung der Sozialversicherungsdaten. Diese können Sie natürlich programmseitig beantragen.

Für eine vollständige Nutzung benötigen Sie eine aktuelle Programmversion von Nixdorf-Lohn, einen Internetzugang sowie eine Email-Adresse.




Leistungsmerkmale

  • Erfüllen der gesetzlichen digitalen Meldepflichten
  • Elektronischer Datentransfer der Lohnsteueranmeldung und -bescheinigung an die Finanzverwaltung
  • Elektronischer Datentransfer der Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherung (maschinelles Melde- und Beitragsverfahren, GKV-zertifiziert)
  • Elektronischer Versand der U1 und U2 Erstattungsanträge (AAG-Erstattungen)